Sie arbeiten als Grenzgänger und wohnen in Frankreich

Die Bewilligung G ist einfach zu erhalten. Entscheidend sind vor allem Steuern, Homeoffice und Krankenversicherung, die von Ihrem Arbeitskanton abhängen.

Bewilligung
G, 5 Jahre gültig bei einem Vertrag von über einem Jahr; mindestens wöchentliche Rückkehr
Steuern, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura, Bern
Abkommen von 1983: Lohn wird in Frankreich besteuert, in der Regel tägliche Rückkehr
Steuern, Genf
Quellensteuer in der Schweiz, Steuergutschrift in Frankreich
Homeoffice
Bis 40 % der Arbeitszeit ohne Änderung der Besteuerung (seit 2023)
Krankenversicherung
Wahl zwischen LAMal (KVG) und dem französischen System innert 3 Monaten, endgültig

Unsere Leistungen für Sie

Bewilligung G für CHF 190. Für Freiburg ist das anwendbare Steuerregime im Einzelfall zu prüfen.

Quellen: impots.gouv.fr, Französische Botschaft in der Schweiz, ge.ch.