Sie arbeiten als Grenzgänger und wohnen in Frankreich
Die Bewilligung G ist einfach zu erhalten. Entscheidend sind vor allem Steuern, Homeoffice und Krankenversicherung, die von Ihrem Arbeitskanton abhängen.
- Bewilligung
- G, 5 Jahre gültig bei einem Vertrag von über einem Jahr; mindestens wöchentliche Rückkehr
- Steuern, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura, Bern
- Abkommen von 1983: Lohn wird in Frankreich besteuert, in der Regel tägliche Rückkehr
- Steuern, Genf
- Quellensteuer in der Schweiz, Steuergutschrift in Frankreich
- Homeoffice
- Bis 40 % der Arbeitszeit ohne Änderung der Besteuerung (seit 2023)
- Krankenversicherung
- Wahl zwischen LAMal (KVG) und dem französischen System innert 3 Monaten, endgültig
Unsere Leistungen für Sie
Bewilligung G für CHF 190. Für Freiburg ist das anwendbare Steuerregime im Einzelfall zu prüfen.
Quellen: impots.gouv.fr, Französische Botschaft in der Schweiz, ge.ch.