Die Arbeitsbewilligung für Drittstaaten
Für Staatsangehörige eines Landes ausserhalb der EU/EFTA beantragt der Arbeitgeber die Bewilligung. Das Dossier muss zwei Behörden überzeugen: zuerst den Kanton, dann das SEM (Staatssekretariat für Migration).
Die Voraussetzungen
- Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten oder qualifizierte Arbeitskräfte, in der Regel mit Diplom und mehrjähriger Berufserfahrung.
- Inländervorrang für Arbeitskräfte aus der Schweiz und der EU/EFTA: Der Arbeitgeber muss seine Suchbemühungen belegen.
- Orts- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen.
- Kontingente 2026: 4’500 Bewilligungen B und 4’000 Bewilligungen L, dazu 2’100 B und 1’400 L für das Vereinigte Königreich.
Das Verfahren
Im Kanton Waadt reicht der Arbeitgeber das Formular 1350 in 3 Exemplaren beim Ausländerbüro der Sitzgemeinde ein, zusammen mit einem Begründungsschreiben, dem Lebenslauf, den Suchnachweisen und dem Vertrag; die Prüfung kostet CHF 400. In Genf geht das Gesuch an das OCPM (kantonales Amt für Bevölkerung und Migration), das OCIRT (kantonales Arbeitsinspektorat) prüft die Arbeitsbedingungen. Nach der kantonalen Zustimmung genehmigt das SEM, danach wird das Visum erteilt.
Unsere Pauschale
CHF 1’490: Begründungsschreiben, Dossier zur Personalsuche, übersetzter Lebenslauf und übersetzte Diplome, Formulare, Begleitung bis zur Zustimmung des SEM. Für den Arbeitgeber wie für die künftige Arbeitskraft.
Quellen: SEM, Bundesrat, Kontingente 2026.
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