Die Bewilligungen im Kanton Waadt

Im Kanton Waadt reichen Sie Ihre Gesuche bei der Einwohnerkontrolle oder dem Ausländerbüro Ihrer Gemeinde ein, die sie an den Service de la population (SPOP, kantonaler Bevölkerungsdienst) weiterleitet.

Behörde
SPOP, avenue de Beaulieu 19, Lausanne
Wo einreichen
Ausländerbüro oder Einwohnerkontrolle der Gemeinde
Arbeit Drittstaaten
Arbeitgeber: Formular 1350 in 3 Exemplaren bei der Sitzgemeinde; Prüfung durch die DGEM (Generaldirektion für Beschäftigung und Arbeitsmarkt), CHF 400
Bewilligung G
Arbeitgeber: Formular G1 oder G2 direkt beim SPOP (auch online); CHF 70, oder CHF 55 bei einem Stellenwechsel
Bewilligung C
Über die Gemeinde: Vertrag und 3 Lohnabrechnungen, Betreibungsregisterauszug, Sprachnachweis
Integration und Kurse
Kantonale Integrationsstelle (BCI), avenue de Sévelin 46, Lausanne

In der Praxis

Die Verlängerung einer Bewilligung C dauert rund einen Monat und kann frühestens 3 Monate vor Ablauf beantragt werden.

Quellen: vd.ch, Bewilligung C, vd.ch, Bewilligung G.