Die Bewilligungen im Kanton Waadt
Im Kanton Waadt reichen Sie Ihre Gesuche bei der Einwohnerkontrolle oder dem Ausländerbüro Ihrer Gemeinde ein, die sie an den Service de la population (SPOP, kantonaler Bevölkerungsdienst) weiterleitet.
- Behörde
- SPOP, avenue de Beaulieu 19, Lausanne
- Wo einreichen
- Ausländerbüro oder Einwohnerkontrolle der Gemeinde
- Arbeit Drittstaaten
- Arbeitgeber: Formular 1350 in 3 Exemplaren bei der Sitzgemeinde; Prüfung durch die DGEM (Generaldirektion für Beschäftigung und Arbeitsmarkt), CHF 400
- Bewilligung G
- Arbeitgeber: Formular G1 oder G2 direkt beim SPOP (auch online); CHF 70, oder CHF 55 bei einem Stellenwechsel
- Bewilligung C
- Über die Gemeinde: Vertrag und 3 Lohnabrechnungen, Betreibungsregisterauszug, Sprachnachweis
- Integration und Kurse
- Kantonale Integrationsstelle (BCI), avenue de Sévelin 46, Lausanne
In der Praxis
Die Verlängerung einer Bewilligung C dauert rund einen Monat und kann frühestens 3 Monate vor Ablauf beantragt werden.
Quellen: vd.ch, Bewilligung C, vd.ch, Bewilligung G.