Ihre Pflichten als Inhaberin oder Inhaber einer Bewilligung
Die meisten Probleme mit Bewilligungen entstehen durch ein Versäumnis. Diese Regeln sollten Sie kennen.
Zuzug und Umzug
Melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde an. Bei einem Umzug melden Sie sich innert 14 Tagen bei der bisherigen Gemeinde ab und bei der neuen an. In Neuenburg müssen Staatsangehörige von Drittstaaten vor einem Umzug in eine andere Gemeinde die schriftliche Zustimmung des Migrationsamts einholen.
Auslandaufenthalte
Die Bewilligung C erlischt nach 6 Monaten im Ausland. Sie können vor der Abreise ihre Aufrechterhaltung für bis zu 4 Jahre beantragen und müssen sich nach Ihrer Rückkehr innert 14 Tagen anmelden.
Verlängerung und Änderungen
Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig, melden Sie jede Änderung des Zivilstands und lassen Sie einen Kantonswechsel oder, bei gewissen Bewilligungen für Drittstaaten, einen Stellenwechsel bewilligen. Unsere Bewilligungs-Erinnerung hilft Ihnen, nichts zu vergessen.
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