Sie sind EU- oder EFTA-Staatsangehörige

Dank dem Freizügigkeitsabkommen haben Sie Anspruch auf eine Bewilligung, wenn Sie arbeiten, sich selbstständig machen oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Angestellte
Bewilligung B für 5 Jahre (Vertrag ab einem Jahr), L für 3 bis 12 Monate
Stellensuche
3 Monate ohne Bewilligung, danach Kurzaufenthalt bis zu einem Jahr bei ausreichenden Mitteln
Bewilligung C
Nach 5 Jahren für EU-15 und EFTA, nach 10 Jahren für die übrigen EU-Staaten
Kroatien
Keine Kontingente im Jahr 2026; die Übergangsfrist endet am 31.12.2026

Unsere Leistungen für Sie