Sie sind EU- oder EFTA-Staatsangehörige
Dank dem Freizügigkeitsabkommen haben Sie Anspruch auf eine Bewilligung, wenn Sie arbeiten, sich selbstständig machen oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
- Angestellte
- Bewilligung B für 5 Jahre (Vertrag ab einem Jahr), L für 3 bis 12 Monate
- Stellensuche
- 3 Monate ohne Bewilligung, danach Kurzaufenthalt bis zu einem Jahr bei ausreichenden Mitteln
- Bewilligung C
- Nach 5 Jahren für EU-15 und EFTA, nach 10 Jahren für die übrigen EU-Staaten
- Kroatien
- Keine Kontingente im Jahr 2026; die Übergangsfrist endet am 31.12.2026
Unsere Leistungen für Sie
Erste Bewilligung ab CHF 390, Bewilligung C, Familiennachzug, Bewilligung G.
Quellen: SEM, Bundesrat, Kroatien.