Die Bewilligungen im Kanton Genf
In Genf läuft alles über das Office cantonal de la population et des migrations (OCPM, kantonales Amt für Bevölkerung und Migration), ohne Umweg über die Gemeinde, und die meisten Formalitäten lassen sich online erledigen.
- Behörde
- OCPM, route de Chancy 88, Onex; Schalter nach Terminvereinbarung
- Online
- e-démarches: Zuzug, Verlängerung, Bestätigungen, Statusabfrage
- Richtwerte Bearbeitungsdauer
- Erste Arbeitsbewilligung 6 bis 8 Wochen; Verlängerung 3 Monate; Grenzgänger 3 Monate; Familiennachzug 6 bis 8 Monate; vorzeitige Bewilligung C 12 Monate
- Verlängerung
- Schreiben oder Formular K per Post mindestens 15 Tage vor Ablauf
- Arbeit Drittstaaten
- Gesuch beim OCPM, Prüfung der Arbeitsbedingungen durch das OCIRT (kantonales Arbeitsinspektorat)
- Integration
- Bureau de l'intégration et de la citoyenneté (BIC), Onex
In der Praxis
Die Bearbeitungsfristen des OCPM werden veröffentlicht und regelmässig aktualisiert: Reichen Sie Ihre Gesuche frühzeitig ein.
Quellen: OCPM, Bearbeitungsfristen, OCPM.