Die Bewilligung zu Studienzwecken
Um in der Schweiz zu studieren, brauchen Sie eine Einschreibung an einer Schule, ausreichende finanzielle Mittel und eine Unterkunft. Staatsangehörige von Drittstaaten durchlaufen ein Visumverfahren.
Die Voraussetzungen
- Eine Immatrikulationsbestätigung der Schule.
- Ausreichende finanzielle Mittel: CHF 20’000 pro Jahr oder CHF 2’500 pro Monat in Genf, CHF 20’000 pro Jahr in Neuenburg.
- Eine Unterkunft.
- Drittstaaten: eine Verpflichtung, die Schweiz nach dem Studium zu verlassen, ausser für Absolventinnen und Absolventen einer anerkannten Hochschule.
Arbeiten während des Studiums
Nach 6 Monaten dürfen Studierende aus Drittstaaten während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche und in den Ferien Vollzeit arbeiten. Der Arbeitgeber stellt das Gesuch, und die Schule bestätigt, dass das Studium nicht beeinträchtigt wird.
Nach dem Abschluss
Absolventinnen und Absolventen einer Schweizer Hochschule haben 6 Monate Zeit, um eine Stelle zu finden, die ihrer Ausbildung entspricht. Danach ist eine Arbeitsbewilligung nötig.
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