Sie sind britische Staatsangehörige
Seit dem Brexit werden neu zuziehende Britinnen und Briten wie Staatsangehörige von Drittstaaten behandelt, allerdings mit einem separaten Kontingent und der Bewilligung C nach 5 Jahren.
- Vor 2021 eingereist
- Erworbene Rechte: Aufenthalt, Arbeit und Familiennachzug gemäss Personenfreizügigkeit
- Neu Zuziehende
- Führungskräfte und Spezialisten, Vorrang für Arbeitskräfte aus der Schweiz und der EU; Kontingent von 2’100 B und 1’400 L im Jahr 2026
- Dienstleistungserbringer
- Bis 90 Tage pro Kalenderjahr im Meldeverfahren (Abkommen bis 31.12.2029)
- Bewilligung C
- Nach 5 Jahren je nach Kanton (Genf, Wallis)
Unsere Leistungen für Sie
Arbeitsbewilligung für Ihren Arbeitgeber, Bewilligung C, Familiennachzug.
Quelle: SEM, FAQ Vereinigtes Königreich.