Sie sind britische Staatsangehörige

Seit dem Brexit werden neu zuziehende Britinnen und Briten wie Staatsangehörige von Drittstaaten behandelt, allerdings mit einem separaten Kontingent und der Bewilligung C nach 5 Jahren.

Vor 2021 eingereist
Erworbene Rechte: Aufenthalt, Arbeit und Familiennachzug gemäss Personenfreizügigkeit
Neu Zuziehende
Führungskräfte und Spezialisten, Vorrang für Arbeitskräfte aus der Schweiz und der EU; Kontingent von 2’100 B und 1’400 L im Jahr 2026
Dienstleistungserbringer
Bis 90 Tage pro Kalenderjahr im Meldeverfahren (Abkommen bis 31.12.2029)
Bewilligung C
Nach 5 Jahren je nach Kanton (Genf, Wallis)

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