Die Bewilligung C: wann und wie Sie sie erhalten

Die Bewilligung C gibt Ihnen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, erleichtert Stellen- und Kantonswechsel und zählt für die Einbürgerung.

Nach 10 oder nach 5 Jahren

  • In der Regel: 10 Jahre Aufenthalt mit einer Bewilligung L oder B, davon die letzten 5 Jahre ununterbrochen mit einer Bewilligung B.
  • Nach 5 Jahren: Staatsangehörige der EU-15 (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden) und der EFTA, sowie je nach Kanton Vereinigtes Königreich, USA, Kanada und Kleinstaaten.

Die vorzeitige Niederlassungsbewilligung C

Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit einer Bewilligung B kann jede Person eine vorzeitige Bewilligung C beantragen, wenn sie erfolgreich integriert ist und das Niveau B1 mündlich und A1 schriftlich erreicht. In Genf rechnen Sie mit rund 12 Monaten Bearbeitungsdauer.

Die Integrationskriterien

  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung.
  • Sprachkompetenzen: A2 mündlich und A1 schriftlich für die ordentliche Bewilligung C.
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung.

Im Kanton Waadt legt man unter anderem den Arbeitsvertrag und 3 Lohnabrechnungen, einen Betreibungsregisterauszug und den Sprachnachweis bei.

Unsere Pauschalen

Ordentliche Bewilligung C: CHF 390. Vorzeitige Bewilligung C: CHF 690, mit vollständigem Integrationsdossier und Sprachnachweis. Denken Sie nach der Bewilligung C an die Einbürgerung.

Quellen: SEM, vd.ch, ge.ch.

Häufige Fragen

Kann man die Bewilligung C verlieren?

Ja, sie erlischt nach 6 Monaten im Ausland, ausser Sie haben vor der Abreise die Aufrechterhaltung (bis zu 4 Jahre) beantragt.

Braucht es im Jura ein Gesuch?

Im Jura wird der Anspruch auf die Bewilligung C bei der Verlängerung der Bewilligung B automatisch geprüft.

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