Die Bewilligung C: wann und wie Sie sie erhalten
Die Bewilligung C gibt Ihnen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, erleichtert Stellen- und Kantonswechsel und zählt für die Einbürgerung.
Nach 10 oder nach 5 Jahren
- In der Regel: 10 Jahre Aufenthalt mit einer Bewilligung L oder B, davon die letzten 5 Jahre ununterbrochen mit einer Bewilligung B.
- Nach 5 Jahren: Staatsangehörige der EU-15 (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden) und der EFTA, sowie je nach Kanton Vereinigtes Königreich, USA, Kanada und Kleinstaaten.
Die vorzeitige Niederlassungsbewilligung C
Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit einer Bewilligung B kann jede Person eine vorzeitige Bewilligung C beantragen, wenn sie erfolgreich integriert ist und das Niveau B1 mündlich und A1 schriftlich erreicht. In Genf rechnen Sie mit rund 12 Monaten Bearbeitungsdauer.
Die Integrationskriterien
- Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung.
- Sprachkompetenzen: A2 mündlich und A1 schriftlich für die ordentliche Bewilligung C.
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung.
Im Kanton Waadt legt man unter anderem den Arbeitsvertrag und 3 Lohnabrechnungen, einen Betreibungsregisterauszug und den Sprachnachweis bei.
Unsere Pauschalen
Ordentliche Bewilligung C: CHF 390. Vorzeitige Bewilligung C: CHF 690, mit vollständigem Integrationsdossier und Sprachnachweis. Denken Sie nach der Bewilligung C an die Einbürgerung.
Häufige Fragen
Kann man die Bewilligung C verlieren?
Ja, sie erlischt nach 6 Monaten im Ausland, ausser Sie haben vor der Abreise die Aufrechterhaltung (bis zu 4 Jahre) beantragt.
Braucht es im Jura ein Gesuch?
Im Jura wird der Anspruch auf die Bewilligung C bei der Verlängerung der Bewilligung B automatisch geprüft.
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