Sie kommen zum Studium in die Schweiz
Studierende aus Drittstaaten erhalten eine Bewilligung B zu Studienzwecken, mit Visumverfahren, Nachweis der Mittel und eingeschränktem Recht auf Erwerbstätigkeit.
- Mittel
- Rund CHF 20’000 pro Jahr (Genf, Neuenburg)
- Arbeit
- Nach 6 Monaten: 15 Std. pro Woche während des Semesters, Vollzeit in den Ferien
- Nach dem Abschluss
- 6 Monate, um eine der Ausbildung entsprechende Stelle zu finden
- Bearbeitungsdauer in Genf
- 6 bis 8 Wochen
Unsere Leistungen für Sie
Bewilligung zu Studienzwecken für CHF 590, Übersetzung der Diplome, danach Arbeitsbewilligung nach dem Abschluss.