Kantonswechsel, Stellenwechsel oder Statuswechsel
Ihre Bewilligung ist an einen Kanton gebunden, manchmal auch an einen Arbeitgeber. Prüfen Sie vor einem Umzug oder Stellenwechsel, was Sie beantragen müssen.
Kantonswechsel
Sie brauchen eine Bewilligung des neuen Kantons. Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung C oder einer EU/EFTA-Bewilligung B erhalten sie grundsätzlich problemlos; bei einer Bewilligung B aus einem Drittstaat prüft der neue Kanton das Gesuch. Melden Sie sich innert 14 Tagen bei der bisherigen Gemeinde ab und bei der neuen an.
Stellenwechsel
Frei für Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung C und für EU/EFTA-Staatsangehörige. Bei einer an eine Stelle gebundenen Bewilligung B oder L für Drittstaaten muss der Wechsel in der Regel bewilligt werden.
Von der Bewilligung L zur Bewilligung B
Mit einem neuen Vertrag von mindestens einem Jahr oder einem unbefristeten Vertrag kann eine EU/EFTA-Bewilligung L durch eine Bewilligung B ersetzt werden.
Unsere Pauschale
CHF 290: Gesuch beim neuen Kanton, Stellen- oder Statuswechsel, Begleitung bis zum Entscheid.
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In weniger als einer Minute: Ihre Bewilligung, Ihre Fristen und der Zeitpunkt, ab dem Sie die Bewilligung C beantragen können.