Den Ruhestand in der Schweiz verbringen
Im Ruhestand in der Schweiz zu leben ist möglich, mit sehr unterschiedlichen Regeln je nach Staatsangehörigkeit.
EU/EFTA-Staatsangehörige
Bewilligung B für Nichterwerbstätige: Mittel über der Schwelle für Ergänzungsleistungen sowie Kranken- und Unfallversicherung. Unsere Pauschale: CHF 990.
Andere Staatsangehörigkeiten
- Mindestens 55 Jahre alt sein.
- Enge persönliche Beziehungen zur Schweiz haben: frühere lange Aufenthalte, nahe Verwandte in der Schweiz.
- Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
- Keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Es besteht kein Anspruch: Zuerst entscheidet der Kanton, dann das SEM. In Genf rechnen Sie mit rund 8 Monaten. Unsere Pauschale: CHF 1’290.
Besteuerung
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