Den Ruhestand in der Schweiz verbringen

Im Ruhestand in der Schweiz zu leben ist möglich, mit sehr unterschiedlichen Regeln je nach Staatsangehörigkeit.

EU/EFTA-Staatsangehörige

Bewilligung B für Nichterwerbstätige: Mittel über der Schwelle für Ergänzungsleistungen sowie Kranken- und Unfallversicherung. Unsere Pauschale: CHF 990.

Andere Staatsangehörigkeiten

  • Mindestens 55 Jahre alt sein.
  • Enge persönliche Beziehungen zur Schweiz haben: frühere lange Aufenthalte, nahe Verwandte in der Schweiz.
  • Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
  • Keine Erwerbstätigkeit ausüben.

Es besteht kein Anspruch: Zuerst entscheidet der Kanton, dann das SEM. In Genf rechnen Sie mit rund 8 Monaten. Unsere Pauschale: CHF 1’290.

Besteuerung

Die Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) gibt es in einigen Kantonen für Ausländerinnen und Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Das ist nicht unser Fachgebiet: Wir vermitteln Sie an eine Steuerfachperson.

Quellen: vd.ch, DFF (EFD).

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