Die Schweizer Ausweise, Buchstabe für Buchstabe

Jede Bewilligung trägt einen Buchstaben. Er bestimmt, wie lange Sie bleiben dürfen, ob Sie arbeiten und die Stelle wechseln dürfen und wann Sie zu einer anderen Bewilligung wechseln können.

Die häufigsten Bewilligungen

  • L, Kurzaufenthaltsbewilligung: in der Regel unter einem Jahr. EU/EFTA: Dauer des Vertrags, bis 12 Monate.
  • B, Aufenthaltsbewilligung: EU/EFTA 5 Jahre, verlängerbar; Drittstaaten in der Regel jährlich verlängert.
  • C, Niederlassungsbewilligung: unbefristet, ohne Bedingungen. Siehe Bewilligung C.
  • G, Grenzgängerbewilligung: Wohnsitz in einem Nachbarland, mindestens wöchentliche Rückkehr. Siehe Bewilligung G.

Die übrigen Bewilligungen

  • Ci: erwerbstätige Ehepartner und Kinder von Angestellten internationaler Organisationen und ausländischer Vertretungen.
  • N: Asylsuchende während des Verfahrens.
  • F: vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer.
  • S: Schutzbedürftige, zum Beispiel Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.

Die Ausweise N, F und S unterliegen besonderen Verfahren: Wir vermitteln Sie an spezialisierte Stellen.

Quelle: SEM.

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