Welches Sprachniveau für welche Bewilligung?

Für Staatsangehörige von Drittstaaten zählt die Landessprache am Wohnort bei jedem Schritt. Diese Niveaus werden verlangt.

Die Niveaus

  • Verlängerung der Bewilligung B (Drittstaaten): A1 mündlich.
  • Familiennachzug: A1 mündlich für den Ehepartner oder Anmeldung zu einem Kurs.
  • Ordentliche Bewilligung C: A2 mündlich und A1 schriftlich.
  • Vorzeitige Bewilligung C: B1 mündlich und A1 schriftlich.
  • Einbürgerung: B1 mündlich und A2 schriftlich.

Die Nachweise

Der fide-Sprachenpass ist der häufigste Nachweis; andere anerkannte Zertifikate werden akzeptiert (DELF, Goethe, telc …). Ein Nachweis kostet rund CHF 250. Die kantonalen Integrationsstellen informieren über das Kursangebot.

Quelle: SEM, Sprachkompetenzen.

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