Die Bewilligungen im Kanton Freiburg

In Freiburg bearbeitet das Amt für Bevölkerung und Migration (SPoMi) die Aufenthalts-, Niederlassungs- und Arbeitsbewilligungen.

Behörde
SPoMi, route d'Englisberg 11, Granges-Paccot
Arbeit Drittstaaten
Sektion Ausländische Arbeitskräfte des SPoMi: ein einziges PDF per E-Mail, mit einer Bestätigung des ORP (RAV)
Bewilligung C
A2 mündlich, A1 schriftlich; 5 Jahre für Staatsangehörige aus 21 Ländern (EU, USA, Kanada), sonst 10 Jahre
Grenzgänger
Meldung beim SPoMi innert 14 Tagen und vor Arbeitsbeginn
Integration
Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten (IMR)

Quelle