Die Bewilligungen im Kanton Freiburg
In Freiburg bearbeitet das Amt für Bevölkerung und Migration (SPoMi) die Aufenthalts-, Niederlassungs- und Arbeitsbewilligungen.
- Behörde
- SPoMi, route d'Englisberg 11, Granges-Paccot
- Arbeit Drittstaaten
- Sektion Ausländische Arbeitskräfte des SPoMi: ein einziges PDF per E-Mail, mit einer Bestätigung des ORP (RAV)
- Bewilligung C
- A2 mündlich, A1 schriftlich; 5 Jahre für Staatsangehörige aus 21 Ländern (EU, USA, Kanada), sonst 10 Jahre
- Grenzgänger
- Meldung beim SPoMi innert 14 Tagen und vor Arbeitsbeginn
- Integration
- Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten (IMR)