Ihre Bewilligung nach Scheidung oder Stellenverlust

Eine an die Ehe oder an eine Stelle gebundene Bewilligung geht nicht automatisch verloren, wenn sich die Situation ändert. Sie müssen aber rasch handeln und Ihr Dossier gut belegen.

Nach einer Scheidung oder Trennung

Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern oder von Personen mit Bewilligung C behalten grundsätzlich ihren Anspruch auf die Bewilligung, wenn die Ehe mindestens 3 Jahre gedauert hat und die Integration erfolgreich ist, oder aus wichtigen persönlichen Gründen, namentlich bei häuslicher Gewalt. Siehe auch myswissdivorce.ch.

Nach einem Stellenverlust

EU/EFTA-Staatsangehörige behalten ihre Bewilligung B, doch nach mehr als 12 Monaten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit kann die erste Verlängerung auf ein Jahr beschränkt werden. Bei an eine Stelle gebundenen Bewilligungen für Drittstaaten müssen Sie eine neue Stelle finden und den Wechsel bewilligen lassen.

Unsere Pauschale

CHF 690: Analyse der Situation, Dossier zu Integration und wichtigen persönlichen Gründen. Bei einer Ablehnung kann unser Partneranwalt den Entscheid für CHF 250 prüfen: Die Beschwerdefristen sind kurz.

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