Die Bewilligungen im Kanton Neuenburg

In Neuenburg entscheidet das Migrationsamt (Service des migrations, SMIG); die Verlängerungen laufen über die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde.

Behörde
SMIG, Tivoli 28, Neuenburg
Verlängerung
Bei der Gemeinde, mit dem Ablaufschreiben und einem Ausweisdokument
Bewilligung C
Ordentlich bei der Gemeinde, vorzeitig direkt beim SMIG; A2 mündlich, A1 schriftlich
Umzug
Drittstaaten: schriftliche Zustimmung des SMIG vor einem Gemeindewechsel
Grenzgänger
Gesuch des Arbeitgebers über EasyGov
Integration
Service de la cohésion multiculturelle (COSM), kantonale Integrationsstelle

Quelle