Die Bewilligungen im Kanton Neuenburg
In Neuenburg entscheidet das Migrationsamt (Service des migrations, SMIG); die Verlängerungen laufen über die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde.
- Behörde
- SMIG, Tivoli 28, Neuenburg
- Verlängerung
- Bei der Gemeinde, mit dem Ablaufschreiben und einem Ausweisdokument
- Bewilligung C
- Ordentlich bei der Gemeinde, vorzeitig direkt beim SMIG; A2 mündlich, A1 schriftlich
- Umzug
- Drittstaaten: schriftliche Zustimmung des SMIG vor einem Gemeindewechsel
- Grenzgänger
- Gesuch des Arbeitgebers über EasyGov
- Integration
- Service de la cohésion multiculturelle (COSM), kantonale Integrationsstelle