Sie verbringen Ihren Ruhestand in der Schweiz

EU/EFTA-Staatsangehörige haben Anspruch auf eine Bewilligung, wenn sie über die nötigen Mittel verfügen; für alle anderen ist es eine Ausnahmebewilligung ab 55 Jahren.

EU/EFTA
Mittel über der Schwelle für Ergänzungsleistungen, Kranken- und Unfallversicherung
Andere Staatsangehörigkeiten
Ab 55 Jahren, enge persönliche Beziehungen zur Schweiz, ausreichende Mittel, ohne Erwerbstätigkeit
Bearbeitungsdauer in Genf
Rund 8 Monate (Drittstaaten, ohne Erwerbstätigkeit)

Unsere Leistungen für Sie

Rentnerbewilligung ab CHF 990.