Sie verbringen Ihren Ruhestand in der Schweiz
EU/EFTA-Staatsangehörige haben Anspruch auf eine Bewilligung, wenn sie über die nötigen Mittel verfügen; für alle anderen ist es eine Ausnahmebewilligung ab 55 Jahren.
- EU/EFTA
- Mittel über der Schwelle für Ergänzungsleistungen, Kranken- und Unfallversicherung
- Andere Staatsangehörigkeiten
- Ab 55 Jahren, enge persönliche Beziehungen zur Schweiz, ausreichende Mittel, ohne Erwerbstätigkeit
- Bearbeitungsdauer in Genf
- Rund 8 Monate (Drittstaaten, ohne Erwerbstätigkeit)
Unsere Leistungen für Sie
Rentnerbewilligung ab CHF 990.