Ihre erste Bewilligung als EU/EFTA-Staatsangehörige

Das Freizügigkeitsabkommen gibt Ihnen Anspruch auf eine Bewilligung, wenn Sie in der Schweiz arbeiten, sich hier selbstständig machen oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Angestellte

  • Vertrag von mindestens einem Jahr oder unbefristet: Bewilligung B, 5 Jahre gültig, verlängerbar.
  • Vertrag von 3 bis 12 Monaten: Bewilligung L für die Dauer des Vertrags.
  • Weniger als 3 Monate pro Kalenderjahr: Eine einfache Online-Meldung genügt.

Melden Sie Ihre Ankunft innert 14 Tagen bei der Gemeinde. Unsere Pauschale: CHF 390.

Selbstständige

Sie müssen eine tatsächliche und tragfähige selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen: Eintrag ins Handelsregister oder Anschluss an die AVS (AHV), Businessplan, erste Aufträge oder Verträge. Unsere Pauschale: CHF 890, inklusive Aufbereitung des Nachweisdossiers.

Ohne Erwerbstätigkeit oder im Ruhestand

Erforderlich sind ausreichende finanzielle Mittel, damit Sie nicht von der Sozialhilfe abhängig werden, sowie eine Kranken- und Unfallversicherung. Bei Pensionierten müssen die Mittel über der Schwelle für Ergänzungsleistungen liegen. Unsere Pauschale: CHF 990.

Stellensuchende

Sie dürfen 3 Monate ohne Bewilligung eine Stelle suchen und danach eine Kurzaufenthaltsbewilligung erhalten, wenn Sie über die nötigen Mittel verfügen. Sie haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

Quelle: SEM, Bewilligung B EU/EFTA.

Häufige Fragen

Kann meine EU-Bewilligung B eingeschränkt werden?

Ja: Nach mehr als 12 Monaten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit kann die erste Verlängerung auf ein Jahr beschränkt werden.

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