Ihre erste Bewilligung als EU/EFTA-Staatsangehörige
Das Freizügigkeitsabkommen gibt Ihnen Anspruch auf eine Bewilligung, wenn Sie in der Schweiz arbeiten, sich hier selbstständig machen oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Angestellte
- Vertrag von mindestens einem Jahr oder unbefristet: Bewilligung B, 5 Jahre gültig, verlängerbar.
- Vertrag von 3 bis 12 Monaten: Bewilligung L für die Dauer des Vertrags.
- Weniger als 3 Monate pro Kalenderjahr: Eine einfache Online-Meldung genügt.
Melden Sie Ihre Ankunft innert 14 Tagen bei der Gemeinde. Unsere Pauschale: CHF 390.
Selbstständige
Sie müssen eine tatsächliche und tragfähige selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen: Eintrag ins Handelsregister oder Anschluss an die AVS (AHV), Businessplan, erste Aufträge oder Verträge. Unsere Pauschale: CHF 890, inklusive Aufbereitung des Nachweisdossiers.
Ohne Erwerbstätigkeit oder im Ruhestand
Erforderlich sind ausreichende finanzielle Mittel, damit Sie nicht von der Sozialhilfe abhängig werden, sowie eine Kranken- und Unfallversicherung. Bei Pensionierten müssen die Mittel über der Schwelle für Ergänzungsleistungen liegen. Unsere Pauschale: CHF 990.
Stellensuchende
Sie dürfen 3 Monate ohne Bewilligung eine Stelle suchen und danach eine Kurzaufenthaltsbewilligung erhalten, wenn Sie über die nötigen Mittel verfügen. Sie haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
Quelle: SEM, Bewilligung B EU/EFTA.
Häufige Fragen
Kann meine EU-Bewilligung B eingeschränkt werden?
Ja: Nach mehr als 12 Monaten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit kann die erste Verlängerung auf ein Jahr beschränkt werden.
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